FAQ
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Der Besteller hat die Möglichkeit, über die Online-Plattform online-cnc.com mittels des Kontaktformulars oder schriftlich per E-Mail eine Fertigungsanfrage an die CNCProjekt-Schreiber GmbH zu stellen.

2.2 Er wird die auf der Online-Plattform anzugebenden Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben.

2.3 Die CNCProjekt-Schreiber GmbH prüft die Projektanfrage und wird nach Einholung von Angeboten ihrer Lieferanten und Partnerbetriebe den voraussichtlichen Preis und die voraussichtliche Lieferzeit für das Fertigungsprodukt ermitteln und den Besteller über den voraussichtlichen Preis und die voraussichtliche Lieferzeit informieren.

2.4 Der Besteller hat die Möglichkeit, binnen 2 Wochen nach Erhalt der Preis- und Lieferinformationen die Fertigung der Ware und deren Lieferung zu bestellen. Dies gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches die CNCProjekt-Schreiber GmbH berechtigt ist, innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

2.5 Die CNCProjekt-Schreiber GmbH wird die Annahme der Bestellung elektronisch durch Übersendung einer Auftragsbestätigung erklären. Gemeinsam mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bildet die Auftragsbestätigung die vertragliche Grundlage für die von der CNCProjekt-Schreiber GmbH zu erbringenden Leistungen. Einer Zustimmung des Bestellers dazu, dass die CNCProjekt-Schreiber GmbH Dritte mit der Herstellung der vom Besteller bestellten Fertigungsteile beauftragt, bedarf es nicht.


3. Pflichten des Bestellers

3.1 Der Besteller wird der CNCProjekt-Schreiber GmbH mit der Bestellanfrage eine vollständige und zutreffende Spezifikation der zu liefernden Teile übergeben. Der Besteller sichert hierbei zu, zur Vorlage der Spezifikation berechtigt zu sein und räumt der CNCProjekt-Schreiber GmbH die zur Durchführung der Bestellung erforderlichen Nutzungsrechte ein, was auch die Übermittlung an Lieferanten, Partnerbetriebe und sonstige Vertragspartner einschließt, derer sich die CNCProjekt-Schreiber GmbH zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen und Lieferungen bedient.

3.2 Der Besteller versichert, dass die von ihm bestellte Ware
- von ihm nur zu gesetzeskonformen Zwecken bestellt und verwendet wird
- nicht als Sicherheitsbauteil im Sinne der Maschinenrichtlinien 2006/42/EG verwendet wird
- nicht als oder für Waffen/Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes verwendet oder zu diesem Zweck in Auftrag gegeben wird
- nicht für den Export in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt ist und verwendet wird


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend. Er versteht sich ab Werk zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Rechnungslegung durch die CNCProjekt-Schreiber GmbH erfolgt mit Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Produkte zur Abholung am Sitz der CNCProjekt-Schreiber GmbH, Dresdner Str. 251, 01705 Freital.

4.3 14 Tage ab Rechnungsstellung ist der Kaufpreis ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt bei Fälligkeit keine Leistung durch den Besteller, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich die CNCProjekt-Schreiber GmbH ausdrücklich vor.

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen bzw. die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind bzw. sich aus dem selben Auftrag ergeben.

Werden der CNCProjekt-Schreiber GmbH nach Abschluss des Fertigungsvertrages Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Besteller wesentlich zu mindern, oder die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Besteller zu gefährden, ist die CNCProjekt-Schreiber GmbH berechtigt, die ausstehenden Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. zu erbringen.


5. Lieferbedingungen

5.1 Die Lieferung erfolgt ab dem Sitz der CNCProjekt-Schreiber GmbH, Dresdner Str. 251, 01705 Freital. Ist vereinbart, dass die Ware versendet werden soll, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

5.2 Mit der Auftragsbestätigung in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung können nur annähernder Natur sein. Etwas anderes gilt, wenn ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. In diesem Fall beziehen sich die Lieferfristen und Termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

5.3 Die von der CNCProjekt-Schreiber GmbH vertraglich zugesagten Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung der Ware seitens der Fertigungs- bzw. Partnerbetriebe der CNCProjekt-Schreiber GmbH. Soweit eine entsprechende Lieferung aus Gründen nicht erfolgt, die die CNCProjekt-Schreiber GmbH nicht zu vertreten hat, ist der Besteller unverzüglich darüber zu informieren.

5.4 Teillieferungen durch die CNCProjekt-Schreiber GmbH sind möglich, soweit diese dem Vertragszweck nicht zuwider laufen und die Restlieferung sichergestellt ist.


6. Haftung/Freistellung

6.1 Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, Körpers, Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Arglist beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

6.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die CNCProjekt-Schreiber GmbH nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

6.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten gleichermaßen für Organe, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der CNCProjekt-Schreiber GmbH.

6.4 Der Besteller stellt die CNCProjekt-Schreiber GmbH von allen ihr aufgrund eines Verstoßes des Bestellers gegen seine in Ziffer 3 geregelten Pflichten oder im Zusammenhang damit entstehenden Verlusten oder Schäden frei und hat sie dagegen schadlos zu halten, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsvertretung.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

7.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

7.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

7.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

8.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

8.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

8.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 8.6 entsprechend.


9. Sonstiges

9.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz der CNCProjekt-Schreiber GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

9.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

9.4 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Das gilt auch für eine Vereinbarung von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es aufzuheben.

9.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
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